Am Donnerstag erhielt ich vom BBT endlich den Bescheid über die Anerkennung meiner Ausbildung in der Schweiz. Damit kann ich jetzt auch in den anderen Kantonen eine Berufsausübungsbewilligung zur selbständigen Tätigkeit beantragen. Der Kanton Basel benötigte hierzu keinen Bescheid des BBT.Früher wurden für die Anerkennung tatsächlich mal Ausbildungsinhalte verglichen. Nachdem aber im vergangenen Jahr Absolventen des ifb-Karlsruhe erfolgreich auf Erteilung einer Berufsanerkennung geklagt hatten, welche ihnen zuvor mit Hinweis auf die private Trägerschaft ihrer Ausbildungsstätte verweigert worden war, wird sich nun auf dieses Urteil bezogen.
Ebenjenes Urteil besagt, dass einem Augenoptikermeister die Ausübung seines Berufes nicht verweigert werden darf, da ein Staatsvertrag über die Freizügigkeit zwischen der Schweiz und dem Deutschen Reich von 1937 nach wie vor Gültigkeit besitzt und in jedem Falle Völkerrecht über nationalem Recht stehe.
So wurde dann auch im Bescheid deutlich gemacht, dass die Bewilligung auschliesslich unter Erwägung o.a. Urteile und Verträge (mit Hinweis auf die Jahreszahl 1937!) erteilt wird, und ein inhaltlicher Vergleich der Ausbildungen nicht stattfindet.
Also beschert mir letztendlich ein Vertrag mit einem Unrechtsregime, welches allerdings von massgeblichen Schweizern etwas mehr als nur geduldet wurde, meine offizielle Berufsausübung hier. Was soll man dazu sagen, was lernen wir daraus?? Nix!!
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